Anlagenübersicht
Verwalten Sie betreute Trinkwasseranlagen objektbezogen. Der Bearbeitungsstand ist je Anlage sichtbar.
Pflicht im Blick behalten
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung können nach der Trinkwasserverordnung untersuchungspflichtig sein. Trinkwasserwacht gibt SHK-Betrieben und kleinen Hausverwaltungen einen Beprobungsplan, dokumentierte Probenahmestellen und rechtzeitige Erinnerungen.

Pflicht trifft Alltag
Die Untersuchung wiederholt sich, doch die Informationen liegen oft bei verschiedenen Beteiligten. Im Ernstfall müssen Verwaltung, Labor und Installateur schnell auf dieselbe Anlage, dieselben Stellen und dieselben Befunde zugreifen können.
Nicht die einzelne Probe ist das Problem, sondern der durchgängige Nachweis über Anlage, Termin, Befund und Maßnahme.
Ein Ablauf je Anlage
Trinkwasserwacht bildet den wiederkehrenden Ablauf für jede betreute Trinkwasseranlage ab. Die Software ersetzt weder Labor noch fachliche Bewertung, sie sorgt für eine geordnete Dokumentation und Wiedervorlage.
Sie erfassen Objekt, Anlage und die für Ihre Betreuung relevanten Angaben. Für jede Anlage entsteht ein eigener Beprobungsplan mit dem nächsten Termin.
Sie hinterlegen Probenahmestellen mit Foto und Beschreibung. So können Mitarbeitende und beauftragte Untersuchungsstellen die vorgesehene Stelle besser zuordnen.
Sie ordnen Laborberichte der Anlage zu und dokumentieren Folgeschritte. Vor anstehenden Fristen erinnert Trinkwasserwacht an die erforderliche Organisation.
Für die laufende Betreuung
Die Funktionen sind auf den Arbeitsablauf rund um untersuchungspflichtige Trinkwasseranlagen zugeschnitten. Im Mittelpunkt steht die Zuordnung zu einer konkreten Anlage.
Verwalten Sie betreute Trinkwasseranlagen objektbezogen. Der Bearbeitungsstand ist je Anlage sichtbar.
Hinterlegen Sie den vorgesehenen Untersuchungsrhythmus und den nächsten Termin. Der Plan bleibt bei der Anlage, nicht in einer losen Wiedervorlage.
Erinnerungen weisen vor dem hinterlegten Termin auf anstehende Beprobungen hin. So kann die Beauftragung rechtzeitig vorbereitet werden.
Erfassen Sie Probenahmestellen mit Bild und Beschreibung. Das erleichtert die Wiedererkennung bei späteren Terminen.
Ordnen Sie Befunde der jeweiligen Anlage zu. Frühere Berichte bleiben für die Prüfung des Verlaufs auffindbar.
Dokumentieren Sie veranlasste Schritte nach einem auffälligen Befund. Notizen und Unterlagen bleiben bei der betroffenen Anlage.
Legen Sie Skizzen, Schriftverkehr und weitere Nachweise strukturiert ab. Die Unterlagen sind nicht auf einzelne Postfächer verteilt.
Sehen Sie offene Termine und zu bearbeitende Anlagen in einer Übersicht. Das unterstützt die Abstimmung zwischen Betrieb und Verwaltung.
Für den Arbeitsalltag
Trinkwasserwacht schafft keine neue Untersuchungspflicht. Es macht die bereits bestehende Organisation für Betrieb und Verwaltung nachvollziehbarer.
Jede Anlage hat ihren eigenen Plan und Terminstatus. Wiederkehrende Untersuchungen werden nicht erst aus dem letzten Bericht rekonstruiert.
Fotos und Beschreibungen helfen bei der Zuordnung von Probenahmestellen. Das ist besonders hilfreich, wenn unterschiedliche Mitarbeitende Objekte betreuen.
Vorbefunde, Anlagendaten und dokumentierte Maßnahmen liegen zusammen. Damit kann die fachliche Bearbeitung auf einer geordneten Grundlage beginnen.
SHK-Betrieb und Hausverwaltung können sich auf denselben Anlagenstand beziehen. Rückfragen zu Terminen und Unterlagen werden konkreter.
Rechtsrahmen
Trinkwasserwacht orientiert sich an den Pflichten rund um Legionella spec. Die Einordnung im Einzelfall, die Probenahme und die fachliche Bewertung bleiben Aufgaben der zuständigen Fachleute und Stellen.

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge bei Trinkwasserwacht.
Trinkwasserwacht befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender aus SHK-Betrieben und kleinen Hausverwaltungen, die ihre Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einbringen möchten.
Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Gebäuden mit gewerblicher Tätigkeit müssen Trinkwasser auf Legionella spec. untersuchen lassen, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Die Vorschrift unterscheidet dabei unter anderem zwischen gewerblicher und öffentlicher Tätigkeit.
Grundlage: § 31 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Untersuchungen, die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben sind, müssen durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Die Zulassung knüpft an die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an.
Grundlage: § 40 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionella spec. muss der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich informieren und die in der Verordnung genannten weiteren Schritte veranlassen. Dazu gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Gefährdungsanalyse.
Grundlage: § 53 Trinkwasserverordnung (TrinkwV); Anlage 3 Teil II TrinkwVPreise je Anlage
Trinkwasserwacht wird je betreuter Anlage abgerechnet: 4 Euro pro Anlage und Monat. Das Mindestpaket beträgt 49 Euro pro Monat.
Für Betriebe und Verwaltungen mit einem kleinen Bestand betreuter Anlagen.
49 Europro Monat
Entspricht dem Mindestpaket.
Für Betriebe, die einen regelmäßigen Bestand an Mehrfamilienhäusern betreuen.
240 Europro Monat
Bei 60 Anlagen entspricht dies 4 Euro je Anlage.
Für größere Objektbestände und mehrere betreuende Mitarbeitende.
960 Europro Monat
Geeignet für Bestände mit rund 240 Anlagen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatlich kündbar, solange sich das Angebot in der Pilotphase befindet.
Häufige Fragen
Die Antworten erläutern, wofür Trinkwasserwacht gedacht ist und was die Software nicht ersetzt.
Ihre Frage betrifft einen konkreten Bestand?
Beschreiben Sie kurz Anzahl und Art der betreuten Anlagen. Wir erläutern Ihnen, wie der Ablauf in Trinkwasserwacht abgebildet werden kann.
Frage stellenNein. Probenahme und Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung müssen durch die dafür zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Trinkwasserwacht unterstützt die Organisation, Dokumentation und Wiedervorlage.
Die Software richtet sich an SHK-Betriebe und kleine Hausverwaltungen, die Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern betreuen. Besonders passend ist sie für Bestände mit wiederkehrender Legionellenbeprobung.
Ja. Für jede Anlage können Probenahmestellen mit Foto und Beschreibung dokumentiert werden. Die Dokumentation soll die Wiedererkennung vor Ort unterstützen.
Sie können den Befund der Anlage zuordnen und Folgeschritte dokumentieren. Die gesetzlichen Melde- und Handlungspflichten sowie die fachliche Bewertung bleiben beim Betreiber und den zuständigen Fachleuten.
Ja. Die Software ist auf die Abstimmung zwischen Objektverwaltung und betreuendem Betrieb ausgelegt. Welche Personen Zugriff erhalten, wird im jeweiligen Zugang festgelegt.
Die Abrechnung beträgt 4 Euro je betreuter Anlage und Monat. Das Mindestpaket kostet 49 Euro monatlich, ein Bestand mit 60 Anlagen kostet 240 Euro monatlich.
Trinkwasserwacht befindet sich in der Pilotphase. Interessierte Betriebe und Hausverwaltungen können eine Vorführung oder frühen Zugang anfragen.
Fachmagazin
Das Magazin ordnet Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Arbeitsalltag von SHK-Betrieben und Hausverwaltungen ein.
Bei einer Untersuchung wirken Verwaltung, SHK Betrieb, Labor und Gesundheitsamt mit, aber nicht mit denselben Aufgaben. Der Beitrag ordnet Prüfung, Entscheidung, Haftung und Kommunikation zu.
Fehler in Planung und Dokumentation fallen oft erst beim Laborbefund oder im Gespräch mit dem Gesundheitsamt auf. Jeder Abschnitt nennt Folge und Gegenmittel für den Arbeitsalltag.
Wer Trinkwasseranlagen betreut, muss die Begriffe der Legionellenuntersuchung sicher auseinanderhalten. Der Beitrag definiert Anlage, Untersuchung, Befund und Maßnahmenwert für den Einstieg.
Pilotphase
Sie betreuen Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern und möchten Fristen, Stellen und Befunde geordnet führen? Fragen Sie eine Vorführung oder frühen Zugang für Trinkwasserwacht an.
Teilen Sie uns mit, ob Sie als SHK-Betrieb oder Hausverwaltung anfragen. Eine kurze Beschreibung Ihres Bestands hilft bei der Vorbereitung der Vorführung.