Eine Legionellenuntersuchung wird nicht erst mit dem Anruf beim Labor organisiert. Für einen belastbaren Laborauftrag müssen Betreiberpflicht, Fälligkeit, Anlage und die vorgesehenen Entnahmestellen vor dem Termin zusammengeführt werden. Andernfalls kann eine Probenahme zwar stattfinden, der Befund lässt sich aber später nur eingeschränkt einer Anlage, einem Strang oder einer konkreten Entnahmestelle zuordnen.
Dieser Leitfaden richtet sich an SHK Betriebe und Verwaltungen, die ein betreutes Mietshaus vorbereiten. Er trennt bewusst die Aufgaben des Betreibers, der den Auftrag verantwortet, von denen der zugelassenen Untersuchungsstelle, die Probenahme und Untersuchung ausführt. Fachlich eingeordnet wurde der Beitrag von dem Autor der Trinkwasserwacht Fachbeiträge.
Zuerst werden Objekt und Fälligkeit geprüft
Am Anfang steht die eindeutige Zuordnung: Welches Gebäude, welcher Betreiber und welche Trinkwasserinstallation sollen untersucht werden? Bei vermieteten Wohngebäuden ist regelmäßig der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage Betreiber im Sinn der Trinkwasserverordnung. Eine Verwaltung oder ein SHK Betrieb kann die Organisation übernehmen, die rechtliche Betreiberverantwortung sollte im Vorgang dennoch klar benannt sein.
Danach ist zu prüfen, ob eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt und ob Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Trinkwasserverordnung knüpft die systemische Untersuchung auf Legionella spec. an diese Voraussetzungen. Die Abgrenzung ist besonders wichtig, wenn Wohnungen, Gewerberäume, eine Gemeinschaftseinrichtung oder unterschiedliche Gebäudeteile aus einer Installation versorgt werden.
Den letzten vollständigen Vorgang heranziehen
Öffnen Sie den letzten Laborbefund zusammen mit dem damaligen Auftrag und dem Beprobungsplan. Maßgeblich ist nicht ein Kalendereintrag ohne Nachweis, sondern der dokumentierte Untersuchungsvorgang mit Probenahmedatum. Prüfen Sie, ob der Befund alle vorgesehenen systemischen Proben ausweist und ob zwischenzeitlich Umbauten, Stilllegungen oder Änderungen der Warmwasserbereitung erfolgt sind.
Die Untersuchungsintervalle ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung und der Nutzungsart der Anlage. Für Anlagen mit gewerblicher Tätigkeit gelten andere Regelungen als für Anlagen mit öffentlicher Tätigkeit. Bei Sonderkonstellationen, gemischter Nutzung oder behördlichen Anordnungen kann der Einzelfall anders zu beurteilen sein. Die Prüfung der Legionellenpflicht im Mietshaus hilft, die Ausgangslage vor der Terminierung sauber einzuordnen.
- Objektanschrift und gegebenenfalls Gebäudeteil abgleichen.
- Betreiber mit vollständiger Anschrift und vertretungsberechtigter Kontaktperson festhalten.
- Nutzungsart und Großanlage anhand der aktuellen Anlagendaten prüfen.
- Letzten vollständigen Befund, Probenahmedatum und etwaige behördliche Schreiben beiziehen.
- Fälligkeit, gewünschtes Probenahmefenster und verantwortliche Person im Vorgang festlegen.
Dann wird eine zugelassene Untersuchungsstelle ausgewählt
Die Untersuchung einschließlich der Probenahme muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle nach Trinkwasserverordnung erfolgen. Der Betreiber sollte daher nicht nur einen allgemeinen Laborservice beauftragen, sondern vor der Beauftragung klären, dass die Stelle für den vorgesehenen Untersuchungsumfang zugelassen ist und die Probenahme selbst organisiert oder durch ihr zugeordnetes qualifiziertes Personal ausführen lässt.
Die Zulassung von Untersuchungsstellen richtet sich nach Paragraf 40 Trinkwasserverordnung. Sie dient gerade dazu, dass Probenahme, Untersuchung und Ergebnisübermittlung nach den einschlägigen Anforderungen erfolgen. Fragen Sie bei der Anfrage konkret nach der Untersuchung auf Legionella spec., der systemischen Probenahme in der Trinkwasserinstallation und dem geplanten Termin.
Vergleichbare Angebote richtig vergleichen
Ein Angebot ist nur dann vergleichbar, wenn die Zahl und Lage der Probenahmestellen, die Anfahrt, die Terminabstimmung und die Berichterstattung erkennbar sind. Ein pauschaler Preis ohne Bezug auf einen Beprobungsplan kann dazu führen, dass das Labor von anderen Stellen ausgeht als Betreiber oder Verwaltung. Auch der Umgang mit zusätzlichen, erst vor Ort festgestellten Entnahmestellen sollte vorab geklärt sein.
Geben Sie dem Labor keine fachliche Auswahl ab, die nur auf Erinnerungen beruht. Übermitteln Sie den vorhandenen Plan, den letzten Befund und Hinweise auf Anlagenänderungen. Die Untersuchungsstelle kann damit die Probenahme fachgerecht vorbereiten und Rückfragen rechtzeitig stellen.
Der vorhandene Beprobungsplan wird vor dem Termin abgeglichen
Der Beprobungsplan ist die Arbeitsgrundlage für den Termin. Er verknüpft die Anlagenstruktur mit eindeutigen Probenahmestellen. Für die systemische Untersuchung sind die Stellen nach DVGW Arbeitsblatt W 551 in der jeweils maßgeblichen Fassung so auszuwählen, dass die Warmwasserbereitung und die Verteilung beurteilt werden können. Die konkrete Auswahl gehört in die fachliche Verantwortung der zugelassenen Untersuchungsstelle.
In der Praxis scheitert die Wiederholungsbeprobung oft an unklaren Kürzeln. „Keller“, „Dachgeschoss“ oder „Wohnung links“ reichen nicht aus, wenn mehrere Steigstränge, Gebäudezugänge oder Entnahmearmaturen vorhanden sind. Verwenden Sie die Bezeichnung aus dem Plan fortlaufend auch im Auftrag, auf dem Probenahmeprotokoll und bei der Ablage des Befunds.
Kennzeichnung, Foto und Zugang vorab kontrollieren
Gehen Sie den Plan vor der Beauftragung nicht erst am Untersuchungstag durch. Kontrollieren Sie, ob die Probenahmeventile noch vorhanden, beschriftet und erreichbar sind. Fotos helfen dem Hausmeister und dem Labor, insbesondere in Technikzentralen, Schächten oder schwer lesbaren Anlagenbereichen, die richtige Stelle ohne Suchzeit zu finden.
| Prüfpunkt | Vor dem Termin zu klären |
|---|---|
| Bezeichnung | Stimmt die Kennzeichnung an der Entnahmestelle mit Plan und letztem Befund überein? |
| Lage | Sind Gebäude, Etage, Strang, Technikraum und Armatur eindeutig beschrieben? |
| Zustand | Ist das Probenahmeventil funktionsfähig und ohne bauliche Behinderung zugänglich? |
| Änderungen | Gab es Umbauten, neue Steigstränge, einen Speicherwechsel oder stillgelegte Bereiche? |
Fehlt ein Plan oder stimmen Befund und Realität nicht mehr überein, sollte dies nicht mit improvisierten Ersatzstellen verdeckt werden. Dokumentieren Sie die Abweichung und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit der Untersuchungsstelle ab. Eine strukturierte Beprobungsplanung mit Plan, Frist und Zuständigkeit verhindert, dass diese Informationen beim nächsten Turnus wieder neu gesucht werden müssen.
Verwaltung, Hausmeister und Labor erhalten klare Terminangaben
Ein bestätigter Labortermin ist erst belastbar, wenn der Zutritt gesichert ist. Technikräume, Hausanschlussräume, Heizungszentralen, Dachbereiche und gegebenenfalls Wohnungen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar sein. Benennen Sie eine Person, die vor Ort entscheiden kann, falls eine Tür verschlossen ist oder eine Probenahmestelle von der Darstellung im Plan abweicht.
Eine kurze Einsatzinformation genügt
Versenden Sie vor dem Termin eine schriftliche Einsatzinformation an Verwaltung, Hausmeister und Labor. Sie enthält Datum, Zeitfenster, Objektanschrift, Treffpunkt, Ansprechpartner mit Telefonnummer sowie die Liste der Räume und Entnahmestellen. Bei Zutritt zu vermieteten Bereichen muss die Verwaltung die erforderliche Ankündigung und Zugangsorganisation übernehmen.
Regeln Sie die Schlüsselübergabe konkret: Wer öffnet, wo liegt ein Schlüssel, wer ist telefonisch erreichbar und was geschieht bei Nichterreichbarkeit? Das Labor sollte nicht darauf angewiesen sein, vor Ort erst die zuständige Person zu ermitteln. Halten Sie außerdem fest, ob Schutzkleidung, Sicherheitsunterweisung oder besondere Zugangsregeln des Objekts bestehen.
Der Auftrag enthält Objekt, Anlage und Probenahmestellen
Der Legionellen Laborauftrag muss die Untersuchung eindeutig beschreiben. Die Objektanschrift allein genügt nicht, wenn ein Betreiber mehrere Häuser betreut oder ein Grundstück mehrere Anlagen umfasst. Fügen Sie deshalb die Anlagenbezeichnung hinzu, etwa die Warmwasseranlage eines bestimmten Gebäudeteils, und legen Sie den abgestimmten Beprobungsplan bei.
Als Untersuchungsparameter ist Legionella spec. anzugeben. Die Probenahmestellen müssen mit derselben eindeutigen Bezeichnung aufgeführt werden, die auf dem Plan verwendet wird. Das schützt vor Verwechslungen, wenn die Untersuchungsstelle mehrere Objekte an einem Tag anfährt oder wenn später ein Befund gegenüber einem Vorbefund bewertet wird.
- Objektanschrift einschließlich Gebäude, Hausnummer und gegebenenfalls Aufgang.
- Name und Anschrift des Betreibers sowie Rechnungsanschrift und Kostenstelle.
- Anlagenbezeichnung, aktuelle Besonderheiten und Hinweis auf vorliegende Vorbefunde.
- Untersuchungsparameter Legionella spec.
- Eindeutige Liste der Probenahmestellen mit Planbezug, Fotos soweit hilfreich und Zutrittshinweisen.
- Termin, Ansprechpartner vor Ort und Kontakt für Rückfragen sowie Befundempfang.
Bitten Sie um eine Auftragsbestätigung, aus der Objekt, Termin und Untersuchungsumfang hervorgehen. Prüfen Sie diese Bestätigung gegen Ihren Plan. Eine Abweichung ist vor dem Termin einfacher zu korrigieren als nach der Probenahme.
Nach der Probenahme wird der Befund geprüft und abgelegt
Nach Eingang des Befunds beginnt die Dokumentationsarbeit, nicht erst bei einem auffälligen Ergebnis. Vergleichen Sie jede Probenbezeichnung auf dem Laborbericht mit dem Beprobungsplan und dem Auftrag. Besonders wichtig sind abweichende Schreibweisen, zusätzlich gezogene Proben oder nicht beprobte Stellen mit einer nachvollziehbaren Begründung.
Die Bewertung erfolgt gegenüber dem technischen Maßnahmenwert für Legionella spec. von 100 koloniebildenden Einheiten in 100 Millilitern. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, entstehen Pflichten nach der Trinkwasserverordnung. Dazu können Untersuchungspflichten, Maßnahmen zur Ursachenaufklärung, Information betroffener Verbraucher und eine Anzeige beim Gesundheitsamt gehören. Die konkrete Abstimmung mit dem Gesundheitsamt kann je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen.
Die Anlagenakte muss den Zusammenhang zeigen
Legen Sie Befund, Auftrag, Probenahmeprotokoll, Beprobungsplan, Fotos und Kommunikation zum Vorgang ab. Bei auffälligen Befunden gehören auch Gefährdungsanalyse, Maßnahmenplanung, Nachweise zur Umsetzung und Folgeuntersuchungen in dieselbe Akte. Der Beitrag Maßnahmenwert überschritten: Praxisfall im Mietshaus zeigt, weshalb diese Unterlagen unter Zeitdruck sofort verfügbar sein müssen.
Bei einem unauffälligen Befund ist ebenfalls zu prüfen, ob die Anlage und die Probenahmestellen unverändert dokumentiert sind. Ein unauffälliges Ergebnis ersetzt keine nachvollziehbare Zuordnung der Probe. Nur eine vollständige Akte erlaubt bei der nächsten Untersuchung den belastbaren Vergleich.
Die nächste Frist wird unmittelbar aus dem Vorgang gesetzt
Setzen Sie die nächste Frist unmittelbar nach Prüfung des Befunds, nicht erst bei der nächsten Jahresplanung. Hinterlegen Sie das Probenahmedatum, den regulären nächsten Untersuchungstermin nach Trinkwasserverordnung, eine frühere interne Erinnerung und eine verantwortliche Person. Die Erinnerung sollte ausreichend Vorlauf für Planprüfung, Laboranfrage und Zugangsklärung lassen.
Eine behördlich veranlasste Folgeuntersuchung oder eine Untersuchung nach durchgeführten Maßnahmen darf nicht mit dem regulären Turnus verwechselt werden. Legen Sie sie als eigenen Vorgang mit eigener Frist, Anlass und Verantwortlichkeit an. So bleibt sichtbar, welche Untersuchung den Regeltermin betrifft und welche dem Umgang mit einem konkreten Befund dient.
Für die laufende Organisation kann Trinkwasserwacht mit Beprobungsplan, Fotos der Probenahmestellen und Fristerinnerung die Vorgänge je Anlage bündeln. Jede betreute Anlage erhält damit eine wiederverwendbare Grundlage für Auftrag, Termin und Befundablage. Wenn Sie die Abläufe für Ihren Bestand vorführen lassen oder frühen Zugang erhalten möchten, nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kontaktseite und bereiten Sie idealerweise einen aktuellen Plan und einen letzten Befund vor.


